Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Luftverkehr: Schleppberechtigung erwerben
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen brauchen zum Schleppen anderer Luftfahrzeuge (z. B. Segelflugzeuge) oder anderer Gegenstände eine Schleppberechtigung. Die Berechtigung wird unter Angabe der Art der Aufnahme und der Art des Schleppgegenstandes in den betreffenden Luftfahrerschein eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

An das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
(Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).

Voraussetzungen

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Schleppberechtigung für andere Luftfahrzeuge oder für andere Gegenstände ohne Fangschlepp sind:

  • eine praktische Tätigkeit als Pilot von motorgetriebenen Flugzeugen von mindestens 30 Flugstunden 60 Starts und Landungen nach Erwerb der betreffenden Lizenz einschließlich fünf Flugstunden auf dem Flugzeugtyp (Luftfahrzeugmuster), auf dem die Berechtigung erworben werden soll,
  • fünf Flüge mit anderen Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen im Schlepp ohne Beanstandungen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit der erforderlichen Klassenberechtigung und der entsprechenden Schleppberechtigung innerhalb der letzten sechs Monate vor Stellung des Antrages,
  • für eine Schleppberechtigung für andere Flugzeuge: die Teilnahme an fünf Schleppstarts im geschleppten Flugzeug (vom Typ des schleppenden Flugzeuges), wenn er die betreffende Lizenz nicht selbst besitzt.

Wenn Sie andere Gegenstände schleppen wollen, gelten folgende fachliche Voraussetzungen:

  • eine praktische Tätigkeit als Pilot von motobetriebenen Luftfahrzeugen von 90 Flugstunden bzw. mindestens 100 Flugstunden und 200 Starts und Landungen bei Bannern nach Erwerb der betreffenden Lizenz einschließlich fünf Flugstunden auf dem Flugzeugtyp, auf dem die Berechtigung erworben werden soll,
  • die Durchführung von fünf Flügen, bei denen die Schlinge ohne Schleppgegenstand aufzunehmen ist, und fünf Flügen bei denen der Schleppgegenstand im Fangschlepp aufzunehmen ist innerhalb der letzten sechs Monate vor Stellung des Antrages, jeweils unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers und ohne Beanstandungen.

Die Rechte der eingetragenen Schleppberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens zehn Schleppflüge innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat.

Anträge / Formulare

Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

21.02.2017
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download