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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Gewerbebetriebe und Industrieanlagen - Beschwerden über Lärm, Luftverunreinigung und Gerüche
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in der Nähe von Gewerbebetrieben und Industrieanlagen und fühlen sich durch Lärm, Luftverunreinigungen und Geruchsimmissionen in unzulässiger Weise gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen.

Die von Betriebsanlagen ausgehenden Emissionen werden nach den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -beurteilt. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

An wen muss ich mich wenden?

Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das BImSchG fallen, werden in Hessen durch die Regierungspräsidien überwacht. Es gibt Ausnahmen wie z.B. Gaststätten, hier wird die Überwachung von den Kreisausschüssen, in kreisfreien Städten von den Magistraten, durchgeführt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollten sie möglichst zeitnah die Überwachungsbehörde  über schädliche Umwelteinwirkungen informieren. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.

Bearbeitungsdauer

je nach Aufwand der von der Behörde durchzuführenden Ermittlungen

Was sollte ich noch wissen?

Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise / Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download