Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
Sie können das Sterbegeld bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
an das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales – Versorgungsamt.
Anspruchsberechtigt sind Angehörige, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Hierbei gilt folgende Rangfolge:
Hat der Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.
Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.
Die Versorgungsbehörde kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Keine
Antragsformulare erhalten Sie von der Versorgungsbehörde.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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