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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Bestattungsgeld für Kriegsopfer beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es beträgt:

  • für rentenberechtigte Beschädigte:
    • Übernahme der Kosten der Bestattung bis zur Höhe von 1.035 €
    • Mindestens 2.063 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung 
  • für nichtrentenberechtigte Beschädigte:
    • Übernahme der Kosten der Bestattung bis zur Höhe eines Siebtels der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
Bleibt ein Überschuß, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.
 

Teaser

Sie können die Bestattungskosten von Kriegsopfern beantragen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. 

Verfahrensablauf

Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
 

An wen muss ich mich wenden?

An das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales – Versorgungsamt.

Voraussetzungen

  • Sie haben die Bestattungskosten getragen
  • Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde
  • Rechnung über Bestattungskosten

Welche Gebühren fallen an?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel sofort ausgezahlt.

Anträge / Formulare

Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

  • Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld  aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
  • Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

07.12.2022
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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