Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet verschiedene Arten von freiwilligen Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang an. Die erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte oder Geräteteile trägt das JKI in die sogenannte beschreibende Liste ein. Die dort gelisteten Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.
Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel aus Landwirtschaft oder Gartenbau, können anhand der beschreibenden Liste unter anderem nachvollziehen, mit welchen Pflanzenschutzgeräten sie bestimmte zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen. Für Herstellerinnen und Hersteller ist die freiwillige Prüfung unter anderem wichtig für den EU-weiten Verkauf Ihres Gerätes.
Das JKI bietet diese freiwilligen Prüfungen an:
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.
Den Antrag auf freiwillige Prüfung sowie Eintragung die die beschreibende Liste können Sie per Post einreichen:
Es gibt keine Voraussetzungen.
Für freiwillige Prüfungen reichen Sie diese Unterlagen ein:
Für die JKI-Anerkennung zusätzlich:
Für die Prüfung auf Eintragung in die beschreibende Liste:
Die Kosten für die freiwillige Prüfung richten sich nach der Art Ihres Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Sie sind in der Verordnung über die Kosten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Julius Kühn-Instituts im Pflanzenschutzbereich (Pflanzenschutz-Gebührenverordnung) festgehalten. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.
Kostenrahmen für die Allgemeine Bearbeitung des Antrags: 97,00 EUR - 350,00 EUR
Kostenrahmen für Prüfung von Geräteteilen:
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
Julius Kühn-Institut (JKI)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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