Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Beschwerde über Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sind Sie beim Surfen durchs Internet auf Webseiten gestoßen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, aber erreichbar sind? Dann können Sie sich online auf der Seite von jugendschutz.net beschweren.

jugendschutz.net ist eine von den obersten Landesjugendbehörden eingerichtete Stelle, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben unterstützt. jugendschutz.net prüft Inhalte im Internet und achtet darauf, dass Jugendschutzbestimmungen befolgt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.

Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Die KJM kann gegenüber dem Anbieter unter anderem folgende Maßnahmen festlegen:

  • Untersagungsverfügung
  • Sperrverfügung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden

In Hessen setzt die Medienanstalt Hessen die beschlossene Maßnahme schließlich durch.

Hinweis: Das beschriebene Verfahren gilt nur für Websites, die von Anbietern in Deutschland betreut werden.

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • illegal
  • jugendgefährdend
  • entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Anträge / Formulare

Verstoß melden
(jugendschutz.net)

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

22.05.2023
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download