Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Mitarbeiter der Hotline geben allgemeine Auskünfte zur zulagengeförderten Altersvorsorge, („Riesterrente“). Dies betrifft allgemeine und fachliche Fragen zur privaten Altersvorsorge, insbesondere:
Ferner erteilt die ZfA allgemeine Auskünfte zu den Verfahren (z.B. der Zulagengewährung bzw. der Rückforderung von Zulagen im Falle von Überprüfungsverfahren oder der sog. Schädlichen Verwendung).
Eine konkrete Einzelfallberatung kann und darf die ZfA nicht durchführen. Dies schließt individuelle Fragen nach dem „besten Produkt“ oder dem „besten Anbieter“ ein.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin
Tel.: +49 3381 21222324
Fax: +49 3381 21223300
E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de
Öffnungszeiten:
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin
Tel.: +49 3381 21222324
Fax: +49 3381 21223300
E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de
Öffnungszeiten:
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr
Zulagenummer (Bsp. XX XXXXXX X XXX)
Beratungskosten: keine
keine
Die Beratung im Einzelfall nehmen Anbieter des Altersvorsorgeproduktes (z.B. Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Investmentfonds) wahr. Für die Beratung durch Verbraucherzentralen oder andere unabhängige Institutionen können Gebühren anfallen.
Über die ZfA werden Meldungen des Rentenbezugsmitteilungsverfahren an die zuständigen Finanzverwaltungen weitergeleitet. Die ZfA kann keine Auskünfte zu Fragen der Rentenversicherung geben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist kein Zugriff auf die EDV-Verfahren der Rentenversicherung möglich. Auskünfte hinsichtlich des Meldeinhalts können nur die abgebenden Institutionen, hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens nur die Finanzämter geben.
Aufgaben der Zentrale Zulagenstelle
(Deutsche Rentenversicherung)
keine fachliche Freigabe
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download