Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er gibt Ihnen Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus und macht den Energiebedarf von Häusern vergleichbar.
Energieausweise sind bei Neubauten und bei Verkauf, Verpachtung, Vermietung oder Leasing von Gebäuden vorzulegen.
Es gibt 2 Arten von Energieausweisen. Diese unterscheiden sich im Berechnungsverfahren.
Der Energieausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfes des Gebäudes ausgestellt. Dieses Verfahren ist bei Neubauten vorgeschrieben. Dieser bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfasst, das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der 3 zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis hängt in bestimmten Fällen stark vom Nutzerverhalten in diesem Zeitraum ab. Das Heiz- und das Lüftungsverhalten wirken sich auf das Ergebnis aus.
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur qualifizierte Experten berechtigt. Die Anforderungen an die Qualifikation der Aussteller sind gesetzlich geregelt. Ein Zertifikat oder eine andere Urkunde über die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen besteht jedoch nicht. Im Internet bieten jedoch mehrere Seitenbetreiber Expertensuchen an.
Suche von Energieexperten
(Deutsche Energie-Agentur GmbH - dena -)
Erfragen Sie die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises bitte direkt beim Anbieter.
Gültigkeit: 10 Jahre
Eine Verlängerung ist nicht möglich
Sie müssen den Energieausweis vorgelegen, wenn Sie das Gebäude neu vermieteten, verpachten oder verkaufen wollen.
Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000,00 Euro.
Weiterführende Informationen
Neuer Energieausweis für Wohngebäude
(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
FAQs rund um das Thema Energieausweis
(Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Das Gebäudeenergiegesetz
(Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Gebäudeenergiegesetz
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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