Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzenerzeugnisse und Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen (wie im Ackerbau, Weinbau oder Obstbau) vor Schadorganismen und anderen Beeinträchtigungen schützen. Pflanzenschutzmittel sollen so angewandt werden, dass die Risiken von schädlichen Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich sind.
Auf Freilandflächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn sie landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Anzeigepflichtig ist die Beratung über Pflanzenschutz, wenn diese als gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Tätigkeit beabsichtigt ist.
Achtung: Diese Anzeige ersetzt nicht die Handelserlaubnis der Gewerbeaufsicht für das Inverkehrbringen giftiger und sehr giftiger Pflanzenschutzmittel bzw. von Stoffen, die nach der neuen Gefahrstoffverordnung von 2010 mit dem Gefahrensymbol GHS 06 (Totenkopf) gekennzeichnet sind.
Änderungen an den angezeigten Verhältnissen müssen der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden.
Hinweis: Wenn Sie Pflanzenschutzmitteln für andere anwenden oder mit Pflanzenschutzmitteln handeln möchten, müssen Sie dies ebenfalls anzeigen.
Bevor Sie mit der Beratung anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beginnen, reichen Sie die vollständig ausgefüllte Anzeige unter Beigabe aller erforderlichen Unterlagen beim Regierungspräsidium Gießen – Dezernat Pflanzenschutzdienst - ein.
Das Regierungspräsidium überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nach.
Bei allen Fragen zum Ablauf des Anzeigeverfahrens können Sie sich ebenfalls an das Regierungspräsidium wenden.
An das Regierungspräsidium Gießen – Dezernat Pflanzenschutzdienst
Die Beratung anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dürfen nur Personen ausüben, die über einen gültigen Sachkundenachweis verfügen.
Als Sachkundenachweis für die Beratung zum Pflanzenschutz gelten:
Für die Ausstellung eines Sachkundenachweises werden Kosten von 30,00 Euro erhoben
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download