Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Für den Schutz von Jugendlichen gelten folgende Vorschriften:
Alkoholische Getränke:
Rauchen:
Medien
Abendveranstaltungen / Disco
Kinofilme und Trägermedien - Alterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Beschwerde über Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
Erziehungsbeauftragte Person kann jede Person über 18 Jahren sein, die auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit den Eltern Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine entsprechende Vereinbarung mit den Eltern getroffen wurde, die im Zweifelsfall nachzuweisen ist. Die Schriftform ist hierbei sinnvoll. Die Vereinbarung sollte nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung beinhalten.
Eine solche Vereinbarung ist sinnvoll, wenn beispielsweise Geschwister oder unterschiedlich alte Freunde eine gemeinsam Veranstaltung besuchen wollen.
Weiterführende Informationen:
Schaubild Jugendschutzvorschriften zum Thema Alkohol
(„Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI)
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download