Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Aufsichtstätigkeit über die bundesunmittelbaren Kranken-, Pflegekassen, die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn – See und das Mutterschaftsgeld.
Die Telefonzentrale des BVA informiert Sie über diese Zuständigkeiten und nimmt Weiterleitungen in die Fachbereiche vor.
Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
Tel.: +49 228 619-0
Mo 9:00 – 15:00 Uhr
Di 9:00 – 15:00 Uhr
Mi 9:00 – 15:00 Uhr
Do 9:00 – 15:00 Uhr
Fr 9:00 – 14:00 Uhr
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: +49 228 619-0
Fax.: +49 228 619-1870
E-Mail: poststelle@bva.de
Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:
Bundesversicherungsamt - keine aktuelle fachliche Freigabe
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download