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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Beschwerden über bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesversicherungsamt beaufsichtigt die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

 

Wenn Sie Beschwerden über diese Sozialversicherungsträger haben, können Sie diese beim Bundesversicherungsamt schriftlich oder per E-Mail einreichen.

 

Die privaten Versicherungsunternehmen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt.

 

Die anderen Sozialversicherungsträger unterstehen der Landesaufsicht.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1870

E-Mail: poststelle@bva.de

 

Erreichbarkeit:

Mo 9:00 – 15:00 Uhr

Di 9:00 – 15:00 Uhr

Mi 9:00 – 15:00 Uhr

Do 9:00 – 15:00 Uhr

Fr 9:00 – 14:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1870

E-Mail: poststelle@bva.de

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:

  • die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
  • Rentenkontoklärungen
  • personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
  • private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
  • Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Fachlich freigegeben durch

Bundesversicherungsamt – keine aktuelle fachliche Freigabe

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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