Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Als Praktikant/in können Sie ab Beginn des Praktikums Ausbildungsförderung erhalten. Hierfür müssen Sie Ihren Bedarf nachweisen.
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant/in die Beträge, die für Schüler/innen und Studenten/Studentinnen der Ausbildungsstätte geleistet werden. Bei einem Praktikum im Ausland können Zu- oder Abschläge auf den Bedarf angerechnet werden.
Den Antrag können Sie selbst – sofern Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben – bei der zuständigen Stelle stellen. Er kann auch von Ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Für Praktika an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt:
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie das Praktikum aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung (für Schüler/innen) oder bei den Studentenwerken (für Studierende) erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausdruckbar vor.
Antragsformulare BAföG
(Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Als Schüler/in mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Praktikanten-BAföG. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen.
Berufsausbildungsbeihilfe
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download