Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Der Arbeitgeber hat im Rahmen des als Regelkreis angelegten Prozesses der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) die Prozessschritte der Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen durchzuführen.
Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es ein breites Spektrum an Methoden und Verfahren, die verschiedenen betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen. So eignet sich beispielsweise bei kleinen Gruppen/Betrieben oder bei Sprachbarrieren eher der Einsatz von Gruppeninterviews (moderierte Analyseworkshops), persönlichen Gesprächen oder Beobachtungen/Beobachtungsinterviews anstelle von standarisierten schriftlichen Mitarbeiterbefragungen.
Neben Mitarbeiteranzahl und Sprachverständnis sind aber auch folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Detaillierungsgrad (Grob-Feinanalyse)
Erfassung relevanter psychischer Belastungsfaktoren für den ausgewählten Tätigkeitsbereich
Angemessenheit (Aufwand vs. Nutzen und Fortführung)
Branchenlösungen vs. branchenübergreifenden Verfahren
Bewährung von Instrumenten und Gütekriterien
Anonymität und Vertraulichkeit
Analyse der Belastungen durch eine Analyse der Ressourcen erweitern!?
Möglichkeiten der Beurteilung ermittelter Belastungen
Das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung berät Sie hessenweit zu Fragen der Methoden- und Instrumentenauswahl für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Die Beratung erfolgt im Rahmen von Gesprächen, schließt aber auch Impulsreferate und Vorträge in Unternehmen mit ein. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.
Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)
Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 25.2
Claudia Flake
Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.
Die Beratung im Rahmen der behördlichen Überwachungsaufgabe ist gebührenfrei.
Arbeitsschutzgesetz
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download