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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Vereinseigener Sportstättenbau
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

Zuwendungen werden gewährt für:

  • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
  • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
  • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
  • die Ausstattung von Sportstätten

Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

Verfahrensablauf

Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr  Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Limburg-Weilburg

Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über den Landkreis Limburg-Weilburg erfolgen. Der Landkreis Limburg-Weilburg erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der angemeldeten Projekte. Die Prioritätenliste wird dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Voraussetzungen

  • Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
  • Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
  • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

19.07.2016
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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