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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Antrag auf eine Landeszuwendung aus dem Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen „Sanierung/Modernisierung/Erweiterung“
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Limburg-Weilburg

Wir empfehlen, den Antrag beim Landkreis Limburg-Weilburg einzureichen, damit die geforderte Stellungnahme beigefügt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. formloser Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung
     
  2. Erläuterungsbericht (Nutzung der Sportstätte, Bedarf) sowie baufachliche Beschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahme
     
  3. befürwortende Stellungnahmen des Landkreises/Stadt/Gemeinde sowie des Sportkreises über die Dringlichkeit der Maßnahme mit Zusage der finanziellen Beteiligung der Zuwendungsgeber
     
  4. amtlicher Lageplan
     
  5. Kostenvoranschlag unter Einschluss geplanter Eigenleistungen nach Höchstsätzen
    (10,--, 20,-- bzw. 40,-- €)
     
  6. Baupläne und Bauzeitenplan (soweit erforderlich)
     
  7. bauaufsichtliche Genehmigung (soweit erforderlich )
     
  8. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
    Vorzeitig begonnene Bauvorhaben sind von jeder Förderung ausgeschlossen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass eine Auftragsvergabe dem Baubeginn gleichzusetzen ist.
     
  9. Nachweis der Eigentumsverhältnisse
    - Grundbuchauszug

- Erbbaurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre ab Antragstellung)

  1. Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  1. Erklärung zu einer evtl. Vorsteuerabzugsberechtigung bzw. Fehlanzeige
     
  2. Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung/Finanzierungsplan:

    - Eigenmittel/Darlehen (Bankbestätigung - kein Kontoauszug)
    - Aufstellung der Eigenleistungen (nach Höchstsätzen)
    - Fremdmittel durch Förderzusagen (Kreis, Stadt/Gemeinde, LSBH, Sonstige)
     
  3. Vollständige Vereinskontodaten auf Vereinskopfbogen, Nennung der Maßnahme und Unterschrift – die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Bank Identifier Code) sind aus buchungstechnischen Gründen zwingend anzugeben
Spezielle Hinweise für - Landkreis Limburg-Weilburg

Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie unter folgendem Link: 

Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen" | innen. hessen.de 

Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die vorhandenen „Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau“ sowie an den „Handlungsrahmen des Sonder-Investitionsprogramms Sportland Hessen“ unter Berücksichtigung der Zielsetzung in der Breitenwirkung.

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfserklärung ist im Förderbescheid enthalten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

19.07.2016
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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