Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen.
Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist.
Wir empfehlen, den Antrag beim Landkreis Limburg-Weilburg einzureichen, damit die geforderte Stellungnahme beigefügt werden kann.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.
- Erbbaurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre ab Antragstellung)
Hinweise und Merkblätter zum Antrag für das Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen"
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie unter folgendem Link:
Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen" | innen. hessen.de
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die vorhandenen „Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau“ sowie an den „Handlungsrahmen des Sonder-Investitionsprogramms Sportland Hessen“ unter Berücksichtigung der Zielsetzung in der Breitenwirkung.
Rechtsbehelfserklärung ist im Förderbescheid enthalten.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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