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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Förderung im Bereich Inklusion im Sport
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sport ist hervorragend geeignet, einen Beitrag zur Inklusion zu leisten. Für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für die Inklusion im Sport kann Sportverbänden/-kreisen und -vereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das HMdIS eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Verfahrensablauf

Einreichen eines formlosen Antrags an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten sowie die geplanten Formen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel). Der Antrag wird durch das HMdIS einer sportfachlichen Prüfung unterzogen.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport,
Abteilung Sport
Postfach 3167,
65021 Wiesbaden

Voraussetzungen

Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Inklusion im Sport in Hessen nachhaltig verbessert wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Bearbeitungsdauer

Zeitnah.

Rechtsgrundlage

Art. 62a Hessische Verfassung

Rechtsbehelf

Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim HMdIS erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

 

Fachlich freigegeben am

19.07.2016
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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