Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Freiherr-vom-Stein-Plakette wird an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich im Bereich der Kommunalpolitik besonders verdient gemacht haben.

Verfahrensablauf

Vorschläge zur Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können schriftlich beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport unter Beifügung von Informationen über den Lebenslauf und die besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person eingereicht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

Voraussetzungen

Die Auszeichnung wird nach strengen Maßstäben vergeben. Sie wird an Personen des öffentlichen Lebens verliehen, die durch ihre Tätigkeit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung außerordentliche und in der Regel überregionale Verdienste erworben haben. Dabei ist insbesondere herausragendes ehrenamtliches Engagement auf kommunaler Ebene von Bedeutung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausführlicher Lebenslauf und die Darstellung der besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

In den letzten sechs Wochen vor Wahlen findet in aller Regel keine Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens statt.

Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen.

Anträge / Formulare

Der Antrag ist unmittelbar beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

13.10.2016
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download