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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde an Gemeinden / Städte
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Kann einer Gemeinde bei einem Ortsteiljubiläum die Freiherr-vom-Stein-Plakette nicht mehr verliehen werden, so kann an deren Stelle die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden. Gemeinden kann für ihre Ortsteile die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde jeweils nur einmalig verliehen werden.

Verfahrensablauf

Die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde wird auf Antrag verliehen.

Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag (Festakt) zusammen mit dem urkundlichen Beleg über das Jubiläumsalter sowie dem Festprogramm vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

Voraussetzungen

  • Die Gemeinde muss auf ein 750-oder mehrjähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen feiern.
  • Bei Jubiläen von Stadtrechtsverleihungen werden auch kürzere Zeiträume (600 Jahre) als ausreichend angesehen, wenn die Stadt mindestens schon 750 Jahre bestanden hat.
  • Die Ehrenurkunde wird verliehen, wenn die Jubiläumszahl durch 25 teilbar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Der Antrag auf Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde.
  • Der urkundliche Beleg über das Jubiläumsalter wird durch Vorlage einer aktuellen Stellungnahme des für die Gemeinde regional zuständigen Hessischen Staatsarchivs erbracht. Die gutachterliche Stellungnahme der geschichtlichen Überlieferung soll frühzeitig eingeholt werden, und zwar bevor das zu feiernde Jubiläum kalendarisch festgelegt wird.
  • Festprogramm.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag (Festakt) vorzulegen.

Gemeinden, die die Absicht haben, einen Antrag vorzulegen, melden dies vorab unter Angabe des vorgesehenen Termins der Jubiläumsfeierlichkeiten bis zum 30. November des vorhergehenden Jahres direkt an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport.

Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Fachlich freigegeben am

08.05.2024
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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