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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Ärztinnen und Ärzte Ihre Weiterbildung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzweiterbildung) abschließen möchten, müssen Sie sich bei der Ärztekammer melden und eine entsprechende „Anerkennung“ beantragen. Je nach angestrebter Qualifikation wird die Ärztin oder der Arzt hierzu eine Prüfung ablegen und erhält nach Bestehen dieser eine Urkunde.

Verfahrensablauf

Nach Antragsausfüllung bitten wir Sie um Einreichung der geforderten Unterlagen inklusive des ausgefüllten Antragsformulars. Sie erhalten nach Antragsprüfung Informationen zum weiteren Ablauf.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige ist die Abteilung „Ärztliche Weiterbildung“ der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Voraussetzungen

Ärztliche Approbation oder entsprechende § 10 Berufserlaubnis nach Bundesärzteordnung. Nachweis aller Inhalte und Weiterbildungszeiten gemäß Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen.

Sämtliche Voraussetzungen sind der Weiterbildungsordnung zu entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Weiterbildungszeugnisse, Anlagen zum Zeugnis in beglaubigter Kopie mit zugehörigen Arbeitsverträgen in einfacher Kopie. Geforderte Bescheinigungen entsprechend.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen hinterlegt:

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen können Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von den eingereichten Unterlagen.

Rechtsbehelf

Rechtsaufsichtsbehörde:


Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden

Tel: 0611 817-0
Fax: 0611 89084-0
Internet: https://soziales.hessen.de/

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

25.10.2016
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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