Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Regierungspräsidien und die Stadt Frankfurt am Main führen ein zentrales elektronisches Informationssystem über Stiftungsinformationen für rechtsfähige Stiftungen. Nicht rechtsfähige Stiftungen können auf Antrag im Stiftungsinformationssystem aufgenommen werden.
Die Aufnahme nicht rechtsfähiger Stiftungen kann abgelehnt werden, sofern berechtigte Zweifel an deren Seriosität bestehen.
In das Stiftungsverzeichnis sind eingetragen:
Sollten sich bei einer Stiftung eine oder mehrere der oben genannten Angaben ändern, ist sie verpflichtet, dies der Stiftungsbehörde, (d. h. dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium bzw. der Stadt Frankfurt am Main) mitzuteilen.
Das Stiftungsverzeichnis wird von den Regierungspräsidien, für Stiftungen mit Sitz in Frankfurt von der Stadt Frankfurt am Main, geführt. Der Antrag zur Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis muss auf dem Postweg oder per E-Mail an das örtlich zuständige Regierungspräsidium oder die Stadt Frankfurt am Main gesandt werden.
Für den Eintrag in das Stiftungsverzeichnis, das im Internet veröffentlicht ist, fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Die verschiedenen Auftritte der für das Stiftungswesen zuständigen Behörden mit ihren Informationen zum Stiftungswesen sind nachfolgend erreichbar. Innerhalb dieser Seiten finden Sie Informationen, Ansprechpartner und das Antragsformular zur Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download