Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten, können Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Sie können den Bundesfreiwilligendienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration oder auch im Zivil- und Katastrophenschutz ableisten. In welchem Bereich, an welchem Einsatzort und an welcher Einsatzstelle Sie sich engagieren, können Sie selbst wählen.
Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:
Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit. Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekün-digt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden ‐ zum Beispiel wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutz- beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Bun-desurlaubsgesetzes. Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten dafür ersetzt werden.
Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
Im Rahmen des Sonderprogramms "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug" werden jährlich bis zu 10.000 neue BFD-Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben. Das heißt, der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden.
Wenn Sie einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) antreten möchten, müssen Sie sich zuerst eine Einsatzstelle suchen:
keine
Keine
Hinweis: Einsatzstellen und Träger können feste Fristen für Bewer-bungen und Dienstantritte festgelegt haben.
Durchschnittlich 6 Wochen, maximal 3 Monate
Formulare: Vereinbarung über die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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