Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Wissenschaftliche Forschungen in Schulen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie in hessischen Schulen bedarf es vorab einer Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium. Diese Regelung betrifft wissenschaftliche Forschungsvorhaben unabhängig von der Fachrichtung und den eingesetzten Methoden und Instrumenten. Befragungen mittels Fragebogen, Kompetenztests, qualitative Interviews, Unterrichtsbeobachtungen und ähnliches sind damit umfasst. Die Genehmigung durch Kultusministerium ist zwar Voraussetzung für die Durchführung, ersetzt aber nicht die Zustimmung der einzelnen Schule zu der Durchführung dort. Bevor die Schulleitung einer Teilnahme zustimmt, ist in jedem Fall die Schulkonferenz zu dem Forschungsvorhaben anzuhören. Die Anhörung der Schulkonferenz kann zeitlich unabhängig von dem Antragsverfahren nach § 84 Hessisches Schulgesetz erfolgen. Das Genehmigungsverfahren legt besonderes Augenmerk auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, da bei Befragungen und ähnlichen Datenerhebungen in Schulen in aller Regel personenbezogene oder personenbeziehbare Daten erhoben werden. Darüber wird ebenfalls geprüft, ob Erhebungsmethoden und –inhalte sensible Sachverhalte betreffen und die Gefahr einer Beeinträchtigung des Schulfriedens oder des Erziehungsauftrages der Schulen besitzen.

Teaser

Wenn Sie in einer hessischen Schule ein bildungswissenschaftliches oder ähnliches Forschungsvorhaben, auch im Rahmen einer Qualifikationsarbeit, durchführen möchten, bedarf es vorab einer Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium.

Verfahrensablauf

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüft das Hessische Kultusministerium den Antrag unter datenschutzrechtlichen und schulfachlichen Aspekten. Insbesondere wird geprüft ob das Vorhaben geeignet ist, den Bildungsauftrag der betroffenen Schulen zu beeinträchtigen oder den Schulfrieden zu stören.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Kultusministerium

Referat I.4

Luisenplatz 10

65185 Wiesbaden

Erhebungen.hkm@kultus.hessen.de

Voraussetzungen

Anträge können gestellt werden von Mitarbeitenden wissenschaftlicher Forschungsinstitute oder wissenschaftlicher Hochschulen sowie von Studierenden dort..

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag,
  • Aufbewahrungs-Löschkonzept
  • Projektbeschreibung
  • Schulkonferenzbeschluss (je nach Antrag die jeweiligen Zustimmung der Betroffenen, Beispiel: Einverständniserklärung der Schüler, Eltern, Lehrkräfte oder Schulleiter)

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sofern nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Durchführung der Erhebung begonnen wurde, verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit.

Bearbeitungsdauer

Maximal 3 Monate

Rechtsgrundlage

§ 84 Hessisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GVBl. S. 706).

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung der Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens kann eine Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

27.10.2020
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download