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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr oder einer Gleichstromanlage sind Sie verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.

Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Teaser

Sie wollen eine Niederfrequenzanlage oder eine Gleichstromanlage betreiben? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel als obere Immissionsschutzbehörden des Landes.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass

  • die Anlage auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich liegt oder derartige Grundstücke überquert,
  • die Anlage oder ihre wesentliche Änderung keiner Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung bedarf, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
  • Lageplan

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Prüfung der Anzeige betragen:

Gebühr: EUR 50,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

15.03.2022
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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