Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Schulungsveranstalter für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten Anerkennung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen IHK erforderlich. Im Antrag müssen Sie u.a.

  • den Umfang der Anerkennung angeben (Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Eisenbahnverkehr, Seeschiffsverkehr);
  • für jeden Lehrgangsteil einen Stundenplan beifügen
  • das vorhandene Lehrmaterial, Anschauungsmaterial angeben;

Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufnehmen, um ggf. Termine für ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen durchführen dürfen.

Teaser

Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

Verfahrensablauf

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

  • Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

Voraussetzungen

  • Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen
  • Geeignetes Unterrichtsmaterial
  • Qualifiziertes Lehrpersonal

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lehrplan/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
    • Stundeneinteilung (mit Pausen)
    • zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze
    • Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, Übungen)
  • Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodischdidaktischen Eignung
    • Beruflicher Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für den/die zu schulenden Verkehrsträger
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

Gegebenenfalls weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

Anträge / Formulare

  • Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
  • Onlineverfahren möglich:  nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)

Weiterführende Informationen

Auf der Homepage der örtlich zuständigen IHK sind Informationen zur Antragsstellung hinterlegt.

Allgemeine Informationen zum Thema Gefahrgutbeauftragte finden Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages:
DIHK Gefahrgutbeauftragte

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Fachlich freigegeben am

16.12.2020
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download