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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Reisegewerbe Verlängerung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Teaser

Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

Verfahrensablauf

Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reisegewerbekarte

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die  Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 Woche

Rechtsgrundlage

  • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja

Weiterführende Informationen

  • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download