Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Zuschreiben eines Grundstücks im Grundbuch
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden?

Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.

Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.

Teaser

Wenn Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke sind und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Verfahrensablauf

Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt die Zuschreibung im Grundbuch ein.

Zuständige Stelle

Grundbuchamt des Amtsgerichtes, bei dem die Grundbücher geführt werden.

Werden die Grundbücher bei verschiedenen Grundbuchämtern geführt, so ist für die Entscheidung über den Antrag auf Zuschreibung und, wenn dem Antrag stattgegeben wird, für die Führung des Grundbuchs über das ganze Grundstück das Grundbuchamt zuständig, das das Grundbuch über das Hauptgrundstück führt.

Voraussetzungen

  • Bestehen mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte
  • Öffentlich beglaubigter Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin der beteiligten Grundstücke
  • Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist.
    Dies bedeutet, dass beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Belastungen auf den Grundstücken die Eintragungen unübersichtlich und schwer verständlich werden können. Der Rechtszustand des Grundstücks muss immer klar erkennbar sein.
  • Die beteiligten Grundstücke sollten im gleichen Grundbuch- und Katasterbezirk unmittelbar aneinandergrenzen.
  • Der Eigentümer muss voreingetragen sein.
  • Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers in öffentlich beglaubigter Form, da er gleichzeitig die Bewilligung nach der Grundbuchordnung enthält und meist die Erklärung gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzt, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag in öffentlich beglaubigter Form, da er gleichzeitig die Bewilligung nach § 19 GBO enthält, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke

Welche Gebühren fallen an?

50,00 € gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz

Was sollte ich noch wissen?

Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.

Die Grundstücke werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.

Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.

Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

05.01.2022
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download