Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Für die Löschung eines Betriebs aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes stellen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer einen Antrag auf Löschung.
Gründe für eine Löschung sind unter anderem:
Die Löschung kann frühestens mit dem Tag des Bekanntwerdens der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit (Posteingang des Antrags) erfolgen. Eine rückwirkende Löschung ist nicht möglich.
Die Löschung erfolgt von Amtswegen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen weggefallen sind und kein Löschungsantrag gestellt wurde zum Beispiel bei Ablauf einer befristeten Ausnahmebewilligung, bei Vorlage einer rechtskräftigen Gewerbeuntersagung oder bei nicht nachgewiesener Selbständigkeit.
Mit vollzogener Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende Handwerk bzw. handwerksähnliche Gewerbe auszuüben.
Wenn Sie im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und Sie den Betrieb aufgeben, müssen Sie Ihren Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer löschen lassen.
Sie sind im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes bei der Handwerkskammer eingetragen.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download