Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Wiederanpflanzung von Weinreben auf einer Weinbaufläche/Rebfläche
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie sind verpflichtet, die Wiederbepflanzung derselben oder einer anderen zum Betrieb gehörenden Weinbaufläche/Rebfläche zur Fortschreibung der Weinbaukartei zu beantragen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der geplanten Wiederbepflanzung in das Formular ein.

Teaser

Sie beantragen die Wiederbepflanzung einer Weinbaufläche/Rebfläche bei der zuständigen Behörde.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Wiederbepflanzung der Weinbaufläche/Rebfläche über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde.
  • Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.
  • Sie erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen vor der Wiederbepflanzung eine Genehmigung, die Sie zur Anpflanzung berechtigt.
  • Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau

Voraussetzungen

  • Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen, eine oder mehrere Weinbauflächen/rebflächen wieder zu bepflanzen.
  • Die Belange Dritter (z.B. Naturschutz) sind geklärt.
  • Es stehen ausreichend Pflanzrechte in ihrem Pflanzrechtekonto zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Der Antrag auf Wiederbepflanzung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Rodung gestellt werden.
  • Die Anpflanzung muss innerhalb von 3 Jahren nach der Genehmigung erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

28.06.2021
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download