Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Zahnmedizinstudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin sind sie berechtigt den zahnärztlichen Beruf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Absolventen/Absolventinnen der Zahnmedizin an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt das HLPUG die Approbation in Form einer Urkunde.
In der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.
Wenn Sie Ihre zahnärztliche Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. die Zahnärztliche Prüfung/Dritten Abschnitt der Zahnärztl. Prüfung in Hessen bestanden haben und den Zahnarztberuf in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Diese wird auf Antrag erteilt.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download