Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden.
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind.
Sie haben die Schule beendet und können oder wollen eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht beginnen? Dann leisten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten.
Wenn Sie ein FSJ in Hessen ableisten möchten, finden Sie alle Adressen der in Hessen aktiven Organisationen, die ein FSJ anbieten (sogenannte FSJ-Träger) auf www.fsj-hessen.de in der Rubrik „FSJ-Stelle finden“.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger. Deshalb ist es sinnvoll sich rechtzeitig mit verschiedenen FSJ-Trägern in Verbindung zu setzen.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.
Das FSJ ist im gesetzlich im Jugendfreiwilliegndienstegesetz (JFDG) geregelt. Das JFDG ist ein Bundesgesetz und somit gelten die hier festgeschriebenen Regelungen bundesweit.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland stellen Teilbereiche des FSJ dar.
Für Fragen zum FSJ stehen Ihnen die in Hessen arbeitenden FSJ-Träger zur Verfügung.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download