Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, um einen akademischen Abschluss zu erreichen.
Sie möchten an einer deutschen Hochschule studieren? Stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung.
Bei der Einschreibung ist der Semesterbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule und wird für jedes Semester neu festgelegt. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Größter Bestandteil ist in der Regel ein Semesterticket, falls ein solches von der jeweiligen Hochschule angeboten wird. Andere Bestandteile sind zum Beispiel Beiträge zum Studentenwerk, der Studierendenschaft und ein Verwaltungskostenbeitrag. Die Zahlung muss innerhalb einer von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen.
Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, zum Beispiel im Zulassungsbescheid, auf dem Bewerberportal und auf der Website der jeweiligen Hochschule.
Die Bearbeitung erfolgt durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Sie können von der Einschreibung innerhalb einer von der Hochschule festgelegten Frist zurücktreten. Je nach Hochschule fällt dafür eine Gebühr an.
Die Hochschule lehnt eine Einschreibung ab, wenn die Anforderungen an die Antragstellung nicht erfüllt wurden.
Sofern die Hochschule darüber einen Bescheid erstellt, kann gegen den Bescheid (Versagung der Immatrikulation) Widerspruch eingereicht werden. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hochschulkompass
Im Hochschulkompass finden Sie einen Überblick über die Hochschulen und das Studienangebot in Deutschland.
Die Einschreibung gilt für ein Semester. Für eine Fortsetzung der Einschreibung ist jedes Semester eine Rückmeldung zum Studium erforderlich.
Der gezahlte Semesterbeitrag bei der Einschreibung gilt für das erste Semester. Für jedes weitere Semester muss erneut ein Semesterbeitrag gezahlt werden.
Falschangaben führen zur Rücknahme der Einschreibung durch die Hochschule.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download