Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Nach einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, einer Namensänderung oder einer Geschlechtsangleichung müssen diese personenbezogenen Daten im Hochschulverwaltungssystem abgeändert werden. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihrer Hochschule.
Eine Änderung Ihrer Anschrift können Studierende im Selbstbedienungsportal der Hochschule vornehmen.
Eine Namensänderung muss der Hochschule rechtzeitig vor Abschluss der Studienzeit mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung zur Ausstellung neuer Dokumente auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neuausstellungen von Dokumenten in diesem Rahmen müssen gegebenenfalls gesondert angefordert werden.
Wenn sich Ihre Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihr Name oder Geschlecht geändert hat, müssen Sie das der Hochschule mitteilen, damit Bescheinigungen und Abschlussdokumente richtig ausgestellt und zugestellt werden können. Stellen Sie hierzu einen Antrag.
Gemäß den Vorgaben Ihrer Hochschule stellen Sie den Antrag auf Änderung Ihrer Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihres Namens oder des Geschlechts.
Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
Zukünftige Unterlagen werden anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.
Es fallen keine Kosten an.
Die Namensänderung muss rechtzeitig noch vor Abschluss der Studienzeit und vor dem Ausstellen von Abschlussdokumenten der Hochschule mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neue Dokumente können dann rückwirkend erstellt werden.
Die Mitteilung über die Änderung der Anschrift sollte zeitnah erfolgen, damit Postsendungen weiterhin zugestellt werden können.
Die Mitteilung über die Änderung der Staatsbürgerschaft während des Studiums sollte zeitnah erfolgen.
Änderungen können bis zu einer Woche dauern.
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download