Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein mögliches Fehlverhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst. Sie ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, dass die bzw. der Dienstverpflichtete persönlich schuldhaft ihre bzw. seine Dienstpflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn sie/er bewusst gegen geltendes Recht verstößt oder sich im dienstlichen Zusammenhang unangemessen verhält.
Die Zuständigkeit des HMdI für Dienstaufsichtsbeschwerden besteht nur hinsichtlich Beschwerden über die Bediensteten des eigenen Hauses und die Leitung der nachgeordneten Behörden. Nachgeordnete Behörden sind:
Entgegennahme von Dienstaufsichtsbeschwerden über Bedienstete des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) sowie über die Leitungsebene nachgeordneter Behörden im Zuständigkeitsbereich des HMdI.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie beim Beschwerdemanagement des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz erheben. Die Prüfung Ihres Anliegens kann Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung Ihres Anliegens.
Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Dauer der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde hängt von der Art des Anliegens sowie dem aktuellen Antragsvolumen ab. Ihr Anliegen wird sorgfältig geprüft, die individuelle Bearbeitung kann Zeit in Anspruch nehmen.
Gegen die Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde als formloser Rechtsbehelf kann kein weiterer Rechtsbehelf erhoben werden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt unbenommen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download