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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Kommunale Kulturförderung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

  • Bibliotheken
  • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
  • Film und Medien
  • Gedenkstätten
  • Heimatpflege
  • Sprach und Kulturarbeit
  • Internationale Kulturarbeit
  • Literatur
  • Museen und Ausstellungen
  • Musik sowie Soziokultur
  • etc.

Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

Teaser

Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

  1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
  2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

In der Regel müssen Sie:

  • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
  • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
  • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

  • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download