Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können unter anderem
Heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer sind Sie,
und
Denselben Status haben Sie auch, wenn Sie von heimatlosen Ausländern abstammen und sich zum 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig und gewöhnlich aufhielten.
Als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer haben Sie einen Anspruch auf Einbürgerung, sofern Sie sich seit mindestens 7 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Davon ausgenommen sind Verurteilungen zu einer Geldstrafe oder zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die von Ihnen zu erfüllenden Voraussetzungen sind dabei im Vergleich zu den weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen weniger umfangreich. Und die anfallende Gebühr ist geringer.
Zudem können Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen Kinder miteingebürgert werden, auch wenn diese noch nicht so lange in Deutschland leben wie Sie.
Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer können Sie sich unter erleichterten Voraussetzungen einbürgern lassen.
Ihren Antrag auf Einbürgerung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen:
Bitte wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres jeweiligen Wohnorts.
Es können weitere Gebühren anfallen, zum Beispiel für Übersetzungen ausländischer Urkunden in die deutsche Sprache.
Vorkasse: ja
Es gibt keine Frist.
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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