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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Handwerksregister Änderung der Daten mitteilen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst: 

  • Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
  • Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
  • geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
  • Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen, 
  • Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
     

Teaser

Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Zuständige Stelle

Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Voraussetzungen

Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:

  • Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
  • Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
  • persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
  • Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen 
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
    • Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
  • Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
     

Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

23.09.2023
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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