Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen.
Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:
Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.
Befreiung und Anmeldung weiterer Wohnung
In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.
Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.
Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Online:
Alternativ können Sie die Anmeldung auch postalisch oder telefonisch durchführen.
Postalisch:
Telefon:
In bestimmten Fällen ist auch eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich:
Wenn Sie bereits eine Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet haben, können Sie unter Umständen noch eine weitere Wohnung anmelden:
In bestimmten Fällen ist auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für die Nebenwohnung möglich:
Zahlungsweise: SEPA-Lastschrift oder Überweisung Die Anmeldung der Wohnung ist kostenlos. Für die angemeldete Wohnung müssen Sie dann den Rundfunkbeitrag zahlen. Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen: - gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 EUR - vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 EUR - halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 EUR - jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 EUR
Sie müssen sich direkt nach Einzug in die Wohnung anmelden.
Ihre Anmeldung bearbeitet der Beitragsservice unverzüglich.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download