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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Tiergehege Errichtung anzeigen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.

Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

Teaser

Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Zeigen Sie die Errichtung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Errichtung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
  • Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
  • Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
  • Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
  • Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
  • Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeige

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Errichtung des Tiergeheges

Rechtsbehelf

Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

Anträge / Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.10.2022
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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