Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtig-ten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
 

Teaser

Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
  • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
  • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
     

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 14 Werktage

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Herausgebende Stelle

Koordinierungsstelle OZG Kommunal

Fachlich freigegeben durch

Koordinierungsstelle OZG Kommunal

Fachlich freigegeben am

06.04.2023
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download