Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.
Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtig-ten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.
Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.
Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune
Widerspruch
Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Koordinierungsstelle OZG Kommunal
Koordinierungsstelle OZG Kommunal
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download