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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

  • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
  • das Geburtsdatum
  •  die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
  • die Art der Beschäftigung
  • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
  • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.

Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

Teaser

Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Heimarbeitsliste

Welche Gebühren fallen an?

kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:

  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.):  bis zum 31.07. des Kalenderjahres
  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsbehelf

keine

Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Fachlich freigegeben am

08.03.2023
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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