Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Siemüssendie Eichung eines einzelnen Messgerätesoder einer
Stichprobe von Messgeräten aufEinhaltung gesetzlich festgelegter
Anforderungen durch eine Eichbehördebeantragen.
Geeicht werden könnennur Messgeräte,wenn sie messtechnisch
undihrerBeschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen
Anforderungen nach derMess-und Eichverordnung erfüllen.
HältdasMessgerätbei der eichtechnischen Prüfungdie
Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für
eine weitere Eichfrist die ZulässigkeitderVerwendung im
geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im
öffentlichenInteresse zum Ausdruck gebracht.
DieEichbehördenprüfenMessgeräte
Fürdie verschiedenen Messgeräteartengibt es unterschiedliche
gesetzlich vorgeschriebene Eichgültigkeitsdauern, die inderMess-
undEichverordnung geregelt sind.
Siemöchten,dass einzelne Messgeräteoder Stichproben von Messgeräten geeicht werden? Dann müssenSie einen entsprechenden Eichantrag beiderzuständigenBehördestellen. Nähereserfahren Sie hier.
AlsVerwender oder Verwenderin vonMessgerätenmüssenSie die Eichung Ihres Messgeräts schriftlich oder online beantragen. DieEichung erfolgt inder Regel am Aufstellungsort des Messgerätes. Je nach Art des Messgerätes kann die Eichung im Rahmen einer Rundfahrt erfolgen. D.h. der oder die Eichbeamte kommt ohne Anmeldung zur Eichung vorbei (z.B. bei Ladenwaagen) oder es wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt (z.B. bei Fahrzeugwaagen). MessgerätefürElektrizität,Gas, Wasser oder WärmemüssenSie einer staatlich anerkannten Prüfstellezur Eichung vorlegen. HältdasMessgerätbei der eichtechnischen Prüfungdie Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die ZulässigkeitderVerwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichenInteresse zum Ausdruck gebracht.
Geeicht werden könnennur Messgeräte,wenn sie den
wesentlichen Anforderungen derMess-und Eichverordnung
entsprechen. DasMessgerätmuss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
keine
Diefürdie Eichung vonMessgerätenerhobenen Gebührenwerden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnungzum Mess- und Eichwesen (Mess-undEichgebührenverordnung- MessEGebV) geregelt.
EinAntrag auf Eichung ist mindestens zehn Wochen vor Ablaufder
Eichfrist zu stellen. Eine Weiterverwendung überdasEichfristende
hinausist danach nur auf Antrag möglich.Dies gilt nurfür
Messgeräte, deren Eichfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch
nicht beendet ist und wenn der Messgeräteverwenderdas
Erforderliche zur Durchführungder Eichung getan hat.
Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download