Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden von den Behörden des DDR-Staatsapparats oder der Sowjetischen Besatzungszone auf sehr unterschiedliche Weise politisch verfolgt oder willkürlich benachteiligt und schikaniert. Mitunter ging dies so weit, dass die Betroffenen gesundheitliche Schädigungen davongetragen haben, an denen sie bis heute leiden.
Eine solche gesundheitliche Schädigung kann zum Beispiel sein:
Wenn dies auf Sie zutrifft und keine Ausschließungsgründe vorliegen, steht Ihnen unter Umständen Beschädigtenversorgung zu.
Sie sind von der Beschädigtenversorgung ausgeschlossen, wenn Sie in der Vergangenheit selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Ihre Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie freiwillig als Denunziant oder als Spitzel für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig waren, um daraus eigene Vorteile zu erlangen.
Die Beschädigtenversorgung umfasst die folgenden Leistungen:
Wenn Sie durch eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung einer Behörde in der ehemaligen DDR politisch verfolgt oder Opfer von Willkür geworden sind und Gesundheitsschäden davongetragen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beschädigtenversorgung erhalten.
Stellen Sie einen Antrag auf Beschädigtenversorgung bei dem Versorgungsamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.
Damit Sie Beschädigtenversorgung erhalten können, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download