Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Füllanlagen mit Druckgeräten in denen mit einer Füllkapazität von mehr als 10 Kilogramm je Stunde ortsbewegliche Druckgeräte zur Abgabe an Andere befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen.
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Füllanlage:
Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:
Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlageist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.
Wenn Sie eine Füllanlagefür Druckgase errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständig sind die Arbeitsschutzdezernate der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:
Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:
Es fallen Verwaltungsgebühren nach der zutreffenden Verwaltungskostenordnung an.
Die Erlaubnis erlischt, wenn:
Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.
Die Bearbeitungsdauer gilt ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist in begründeten Fällen möglich.
Widerspruch:
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Die Veröffentlichung (LV 49) enthält unter Anhang 2 eine Auflistung der erforderlichen Antragsunterlagen für Anlagen mit Druckgeräten (Füllanlagen).
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
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