Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Änderung Ihrer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
Zuständig sind die Regierungspräsidien:
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.
Sie können vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download