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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Flugschulen können Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden.
 

Teaser

Sie können einen Bewerber für eine Pilotenlizenz  PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL melden.
 

Verfahrensablauf

  • Die Flugschule meldet den Bewerber an.
  • Die Behörde kann den Bewerbungsprozess bzw. die Ausstellung einer Pilotenlizenz ablehnen.  
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz 

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Voraussetzungen

  • Sprechfunkzeugnis
  • Tauglichkeitszeugnis
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular Bewerbermeldung
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Bewerbers
  • Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • LBA - Anfrageblatt
  • Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden) 
  • Kopie des Sprachfunkzeugnisses
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Nachweis der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Erklärung der Erziehungsberechtigten 

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 24 Monate

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

30.05.2023
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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