Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.
Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.
Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen
Wenn Sie sich und Ihren Hund als Nachsuchengespann zu jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifendem Nachsuchen auf Schalenwild anerkennen lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download