Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Mit dem Erwerb des AdA-Scheines erhalten Sie im Rahmen der Vorgaben der Ausbildungseignungsverordnung eine pädagogische Qualifikation als Ausbilderin / Ausbilder zur Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz. Hiermit unterstützen Sie Ihre Ausbildungsbehörde bei der Erfüllung der rechtlichen und vorrangig der besonderen Anforderungen in allen Anliegen einer guten Ausbildung.
Als Ausbildungsstätte (Ausbildende) sind Sie zur Aufrechterhaltung der Ausbildungseignung dazu verpflichtet in einer ausreichenden Anzahl qualifizierte Ausbilderinnen /Ausbilder je Berufsbild zu bestellen.
Sie möchten in einem Berufsbild der öffentlichen Verwaltung in Hessen qualifiziert Auszubildende ausbilden und hierfür die Zulassung zur AdA-Prüfung erhalten?
Mit diesem Antrag melden Sie sich für die Fortbildungsprüfung an.
Der Antrag auf Zulassung zu dieser Weiterbildung kann elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die Zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die Zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.
Bitte wenden Sie sich an die Zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz des Regierungspräsidiums Gießen.
Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.
Der Antrag ist bis zu 3 Monaten vor Beginn des Fort- oder Weiterbildungslehrganges zu stellen. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Teilnahme an dem anstehenden Termin nicht möglich.
In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Zuständige Stelle nach BBiG im Regierungspräsidium Gießen
Dort finden Sie ebenfalls Informationen zu den Ausbildungen, Prüfungsordnungen etc.
Regierungspräsidium Gießen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download