Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplandient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf
Wenn Sie Ihre bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur einen Teil des Betriebes einstellen möchten, zum Beispiel weil die Rohstoffvorkommen erschöpft sind, müssen Sie einen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufstellen. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan muss von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Wollen Sie diesen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, müssen Sie dafür ebenfalls eine Zulassung beantragen.
Eine solche Änderung eines bereits zugelassenen Abschlussbetriebsplans ist auch dann nötig, wenn Sie Ihre bergbaulichen Aktivitäten kurzfristig und sofort ändern oder einstellen müssen, zum Beispiel wenn das Leben oder die Gesundheit Ihrer Belegschaft oder Dritter in Gefahr ist. In diesem Fall müssen Sie die Änderung der Behörde unverzüglich anzeigen. Die Bergbehörde entscheidet dann, ob sie eine Anordnung trifft oder einen Antrag auf Änderung der Zulassung fordert.
Der Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan regelt die Maßnahmen, die Sie nach der Einstellung des eigentlichen Gewinnungs- oder Aufsuchungsbetriebes durchführen werden. Sie müssen insbesondere darlegen, wie Sie sicherstellen, dass die Einstellung Ihres Betriebes keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat und die Oberfläche wiedernutzbar ist. Das bedeutet, Ihr Abschlussbetriebsplan enthält unter anderem folgende Ausführungen:
Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und die Arbeiten einstellen möchte, müssen Sie einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn abändern oder ergänzen, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.
Sie können die Zulassung der Änderung oder Ergänzung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online beantragen:
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Damit Sie die Zulassung für Ihren geänderten Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:
Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres geänderten Abschlussbetriebsplans erhalten haben.
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)
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